Der Autoteppich besteht werksseitig meist aus Formteilen und ist daher partiell nicht erneuerbar bzw. auszutauschen. Die Rückseite des verlegten Teppichs besteht meist aus dickem Kunststoffschaum, der den Innenraum der Karosserie isoliert, d.h. gegen Geräusche und Temperatureinflüsse dämmt.

Dieser aufwendig verlegte Teppich sollte mit Passform-Autoteppich geschützt werden, der rutschsicher aufgelegt wird und zusätzlich mit speziellen Teppichschrauben oder beispielsweise Kletttellern fixiert werden kann.

Für Teppich und Matten gibt es diverse Materialien. Einfache Gummimatten sind leicht zu reinigen, dabei verschmutzen Schuhwerk und Hosen allerdings leicht. Nadelvlies ist preiswert, benötigt aber einen strapazierfähigen Absatzschutz und sollte rückseitig mit einer wasserbeständigen Beschichtung aus Gummigranulat versehen sein.

Die Qualität von Velourteppich erkennt man durch das eingesetzte Fasermaterial, den Fasereinsatz in g/qm, Faserdicke und Faserhöhe, das Gesamtgewicht und die Gesamtdicke. Die rückseitige Beschichtung besteht meist aus härterem Latex oder weichem PU-Schaum. Ein hochwertiger Velourteppich soll schmutzabweisend und sehr verschleissfest sein und und benötigt keinen Absatzschutz. Vereinzelt angeboten werden auch Teppiche mit eingewebter Grafitfaser, diese schützen vor elektostatischer Aufladung.

Autoteppiche können anspruchsabhängig verschieden eingefasst sein. Die bekannteste Einfassung ist mit farbigem Garn gekettelt, kontrastreich oder Ton in Ton. Zunehmend häufig sieht man Einfassungen aus Cordvelour, Nubukband (Mikrofaser) und auch Leder. Für verschiedene Nähtechniken wie Kappnaht, Steppnaht oder Doppelsteppnaht wird auch andersfarbiges Fadenmaterial eingesetzt. 

TEPPICH - BESCHRIFTUNG 

Achtung: Markenschutz :  Heute kennzeichnet fast jeder Fahrzeughersteller seine werksseitig gelieferten Autoteppiche mit seinem Marken- oder Typenemblem. Diese Zeichen werden entweder im Siebdruckverfahren mit Schmelzfarbe beflockt, erhalten ein Metall- oder Kunststoffschild oder eine hochwertige Bestickung. 

Marken- und Typenzeichen sind grundsätzlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Werksfreigabe nicht verwendet werden. in vielen Fällen unterliegen auch Zeichnungen dem Markenschutz oder Urheberrecht und dürfen (bei hoher Strafe) auf dem Nachrüstmarkt nicht angeboten werden.