Beim Einkauf von Auto-Zubehör stellt sich immer die Frage, ob dieses eintragungspflichtig ist, d.h. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss.
Als Daumenregel gilt, dass alles eingetragen werden muss, was fest mit dem Fahrzeug verbunden wird und die Fahrzeugeigenschaften verändert, wie z.B. Fahrwerksteile, Motortuning, Spoiler und Bremsscheiben. Bei beispielsweise Windschotts genügt es, wenn das Material geprüft und damit nachgewiesen bruchfest und splitterfrei ist. Die amtliche Prüfung wird durch ABE, ABG und TÜV-, auch E1-Bescheinigung bestätigt.
ABE : Allgemeine Betriebs Erlaubnis
ABG : Allgemeine Bauart Genehmigung
TÜV : Freigabe mit Bescheinigung des Technischer Überwachungs Verein
E1 : ECE-Prüfzeichen für Bauteile an Kraftfahrzeugen
Alle, die es genauer wissen wollen, können sich hierzu die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die Strassen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung durchlesen : StVZO